|
Schützen Sie das Ökosystem Wald vor erheblichen Schäden:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuer machen ist nur an den offiziellen fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt, die durch ein schwarzes Flammensymbol auf weißen Grund gekennzeichnet sind. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Feuer machen von den Forstämtern auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden.
- Generell nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt gelöscht werden.
|
|